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Ausbilder-Eignungsverordnung – AusbEignV 2009

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( Fundstelle: BGBl. I 2009, 91 )

(Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis
Herr/Frau ..........
geboren am ........... in ..........
hat am .......... die Prüfung
nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)
bestanden.
Damit wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
Ort/Datum ..........
Unterschrift(en) ..........

(Siegel der zuständigen Stelle)

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26